Mein Thüringen.
Meine Krankenkasse.
Seit 01. Oktober 2017 gilt das Entlassmanagement. Das Entlassmanagement gewährleistet eine bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung und ermittelt den individuellen Hilfs- und Unterstützungsbedarf in der Häuslichkeit. Eine ausführliche Information für Patienten zum Ausdrucken finden Sie hier.>>
Der Anspruch der Patienten auf ein Entlassmanagement besteht gegenüber dem Krankenhaus. Dabei wird unter Verantwortung des Krankenhausarztes der patientenindividuelle Bedarf möglichst frühzeitig erfasst und ein Entlassplan aufgestellt. Bei Bedarf unterstützt die TBK das Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements. Den ausführlichen Rahmenvertrag können Sie hier lesen.
Für das Entlassmanagement und die damit verbundene Informationsübermittlung ist eine schriftliche Einwilligung der Patienten notwendig. Diese Einwilligungserklärung können Sie sich hier als pdf-Datei herunterladen.>>
Benötigen Sie als Mitarbeiter eines Krankenhauses Hilfe bei Verordnungen von Arznei- oder Hilfsmittel, kann Ihnen diese Übersicht weiterhelfen.
Bestehen Fragen zur Entlassung aus dem Krankenhaus? Unser Krankenhausentlassungsmanagement steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Per Telefon Frau Melanie Fritz Telefon 0361 – 652 1787
Per Fax Fax 0361 – 652 1799
Per E-Mail melanie.fritz@tbk-gesundheit.de